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WINTERDIENST |
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Wenn es im Winter, durch Schnee und Eis zu Straßenglätte bzw. Gehwegglätte kommt, sind Sie als Anlieger meistens durch das Gesetz verpflichtet für eine sichere Befahr- und Begehbarkeit zu sorgen. Die Schneeräumung dient der Unfallvorsorge. Diesen Dienst übernehmen wir gerne für Sie, besonders auch dann wenn größere Flächen zu räumen sind. |
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