WINTERDIENST
  
Wenn es im Winter, durch Schnee und
Eis zu Straßenglätte bzw. Gehwegglätte kommt, sind Sie als Anlieger meistens durch das Gesetz verpflichtet für eine sichere Befahr- und Begehbarkeit zu sorgen.

Die Schneeräumung dient der Unfallvorsorge.

Diesen Dienst übernehmen wir gerne für Sie, besonders auch dann wenn größere Flächen zu räumen sind.

Weitere Informationen oder die Möglichkeit zur Beratung erhalten sie, wenn Sie durch Klicken der Schaltfläche KONTAKT auf dieser Seite unsere Adressen kontaktieren.